In seiner Studienabteilung bietet das Konservatorium als staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut folgende Abschlüsse an:
Studiengang: Musik - künstlerisch-pädagogische Ausrichtung
Abschluss: Bachelor of Music:
Der grundständige Abschluss "Bachelor of Music" am Dr. Hoch's Konservatorium ist gemäß § 11(BerAkadAnerkG) hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen an Hochschulen gleichgestellt.
1. Instrument, Gesang
2. Musikvermittlung / Elementare Musikpädagogik
3. Jazz und Popularmusik
4. Komposition
Studien- und Prüfungsordnung, gültig ab WS 2017/18
Studien- und Prüfungsordnung
Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Studium am Dr. Hoch's Konservatorium ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife. Bei festgestellter hervorragender künstlerischer Begabung kann in Anlehnung an § 54 Abs. 4 Satz 3 des Hessischen Hochschulgesetzes auf eine Zugangsberechtigung verzichtet werden. Für die Zulassung zum Studiengang werden außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt. Für Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern ist deshalb ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erforderlich.
Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ist zu erbringen durch
a) Zertifikat B 2 GER oder höher oder
b) Test DaF Niveaustufe 3 oder höher oder
c) DSH-Prüfung, Stufe I oder höher oder
d) Deutsches Sprachdiplom der KMK, 1. Stufe oder höher
oder jedes andere Zertifikat, das gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats den Kompetenzstufen B2 oder höher entspricht.
Die Semesterferien des Konservatoriums entsprechen den Hessischen Schulferien.